Kaufen Sie Immobilien an der Costa del Sol
Ist einfacher als viele denken. Es gilt nur, von Anfang an richtig zu handeln. Ohne Kenntnisse der spanischen Sprache möchten Sie sicher sein, dass die Transaktion während des gesamten Kaufvorgangs korrekt durchgeführt wird. Alles wird in spanischer Sprache und nach spanischem Recht durchgeführt. Wir werden Ihnen daher zum Zeitpunkt des Kaufs einen neutralen Anwalt empfehlen. Wenn Sie einen eigenen Anwalt haben, nutzen Sie natürlich denjenigen, der Sie als Käufer während des gesamten Prozesses vertritt.
Sobald Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, unterzeichnen wir mit Ihnen oder Ihrem Anwalt einen Reservierungsvertrag (Contrato de Reserva). Als Käufer überweisen Sie eine Reservierungsgebühr in Höhe von 6000 Euro auf ein Mandantenkonto an uns oder an den Rechtsanwalt. Der Verkäufer nimmt dann die Immobilie vom Markt und die Immobilie wird Ihnen garantiert. Die Reservierungsdauer beträgt in der Regel zwischen 10 und 14 Tagen. Während dieser Zeit untersucht der Anwalt alle Unterlagen aus Grundbuch, Eigentum, Grundbucheintragung, Schulden, Baugenehmigungen und ob Mängel oder Unregelmäßigkeiten vorliegen, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt sind, bevor die Zahlung erfolgt. Sie können dem Verkäufer auch Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben, bevor Sie die Immobilie übernehmen. Wenn der Anwalt Ihnen rät, den Kauf nicht fortzusetzen, wird die Reservierungsgebühr zurückerstattet.
Lassen Sie uns in Ihr Traumfamilienhaus umziehen
Sobald alles genehmigt ist, wird ein privater Kaufvertrag (Contrato de Compraventa) geschrieben. Es ist eine Verbindungsvereinbarung, die der Käufer und die Anwälte des Verkäufers schreiben. Bei Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises abzüglich der bereits gezahlten 6.000 aus dem Reservierungsvertrag fällig. Der Anwalt hilft Ihnen auch bei der Beantragung einer spanischen Sozialversicherungsnummer (NIE) und eines Bankkontos bei einer spanischen Bank. Hexe ist die obligatorische für den Kauf eines Eigenheims in Spanien.
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Nach Abschluss wird ein Notar beim Notariat angeschrieben, wo sich beide Parteien treffen und die Eigentumsurkunde (Escritura) unterzeichnen. Der restliche Kaufpreis wird an den Verkäufer gezahlt. Die Schlüsselübergabe erfolgt und Sie als Käufer sind nun Eigentümer der Immobilie und können in Ihr Traumhaus einziehen.
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